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Schulleiterbrieferstellt am: Dienstag, 1 Juni, 2021Optimismus ist der Glaube,
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler, sehr geehrte Lehrer, der Freistaat Sachsen hat eine neue Corona-Schutzverordnung, die am Montag dem 31.05.21 in Kraft trat, beschlossen. Sollte ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den Inzidenzwert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschreiten, dann können die Schulen in diesem Bereich am übernächsten Tag die zeitgleiche Präsenzbeschulung ohne zahlenmäßige Begrenzung für Schüler durchführen. Dabei hat die Absicherung der Abiturprüfungen oberste Priorität. Der Präsenzunterricht ist schrittweise unter Berücksichtigung der personellen und räumlichen Situation einzuführen. Für das Johann-Walter-Gymnasium kehren nach der Präsenzbeschulung der 11. und 12. Klassen und dem Wechselunterricht der Schüler der 5. bis 10. Klassen nun alle Schüler der Sekundarstufe I in den Präsenzunterricht zurück. Diese vollständige Rückkehr der Schüler der 5. bis 10. Klassen werden wir ab Montag, dem 07. Juni 21 (alle Schüler, A-Woche) durchsetzen. Von der Testpflicht ist befreit, wer von Corona genesen ist, vollständig geimpft ist oder wer einen gültigen negativen Corona-Test vorlegen kann (siehe letzter Elternbrief), qualifizierte Selbstauskünfte sind nicht mehr gültig. Mit freundlichem Gruß |
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Schulleiterbrieferstellt am: Freitag, 21 Mai, 2021Die Zeit ist schlecht? Thomas Carlyle (Essayist und Historiker)
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler, in der Woche nach Pfingsten wird der Wechselunterricht mit der 1. Gruppe in einer B-Woche am Dienstag, dem 25.05.21 fortgesetzt. Die 2. Gruppe erhält nochmals Aufgaben für zuhause. Die Schüler des Präsenzunterrichts werden am Dienstag und am Donnerstag in der Schule in gewohnter Weise getestet. Vom Test befreit sind Schüler, die von Corona genesen sind. Ich wünsche Ihnen ein schönes Pfingstfest. Mit freundlichem Gruß
Nowack |
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Schulleiterbrieferstellt am: Montag, 10 Mai, 2021Fang nie an aufzuhören, Marcus Tullius Cicero
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler, sehr geehrte Kollegen, Mit freundlichem Gruß |
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Schulleiterbrieferstellt am: Donnerstag, 29 April, 2021Man muss den Tag glücklich preisen, Vinzenz von Paul (frz. Priester)
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler, gestern sind die Inzidenzwerte erstmals nach langer Zeit wieder unter 165 gefallen. Die Testung der Klassenstufe 11 mit PCR-Test durch das Gesundheitsamt hat ergeben, dass keine getestete Person positiv war. Daraus kann man mehrere Schlussfolgerungen ziehen. Die in der Klassenstufe positiv getesteten Schüler der Klassenstufe 11 habe das Virus nicht in die Schule getragen, die in der Schule verwendeten Selbsttest erzeugen ein recht sicheres Bild über die Infektionslage an unserer Schule. Das Hygienekonzept der Schule trägt, die 11. und 12. Klassen können sich beruhigt und sicher ihren schulischen Aufgaben widmen.
Als Hilfsmittel können Zeichengeräte, Duden, Tafelwerk, Taschenrechner, elektronisches Wörterbuch oder Wörterbuch verwendet werden. Sollte der Präsenzunterricht in dieser Woche bereits wieder begonnen haben, dann wird die BLF an diesen Tagen in der Schule geschrieben.
Bitte beachten Sie auch die gestrigen Veröffentlichungen zum Schülerbusverkehr für das Schuljahr 2021/22 hier an gleicher Stelle (siehe unten). Bei auftretenden Fragen zu diesem Thema können Sie sich gern an das Sekretariat der Schule wenden.
Mit freundlichem Gruß Peter Nowack |
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Anträge Schülerbeförderung 2021/2022erstellt am: Dienstag, 27 April, 2021Sehr geehrte Eltern, der Landkreis Nordsachsen wird zukünftig keine Blankoformulare zur Schülerbeförderung in Papierform mehr an die Schulen verteilen. Entsprechend dem beiliegenden Informationsblatt sollen alle Schüler die Anträge im Original bis 31.05.2021 in ihren Schulen abgeben (per Post, Einwurf in den Briefkasten oder bei Präsenzunterricht über den Klassenleiter). Die Anträge werden mit dem Schulstempel versehen. Die Schule sendet die Anträge (gestempelt) gesammelt an das Straßenverkehrsamt zurück. Anträge, die später gestellt werden, sollen direkt von den Eltern an das Straßenverkehrsamt gesandt werden. Weitere Informationen, wie die derzeit geltende Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Nordsachsen, Beschluss des Kreistages NR. 266/11KT vom 30.03.2011, zuletzt geändert durch den Kreistagsbeschluss 208/17KT vom 29. März 2017, sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter https://www.landkreis-nordsachsen.de/formularuebersicht.html (Stichwort Schülerbeförderung) eingestellt.
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